Der Bundesverkehrswegeplan
Der Bundesverkehrswegeplan als Grundlage für alle verkehrsrelevanten Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland wird in jeweils großen zeitlichen Abständen neu erstellt. Der 2016 entwickelte Entwurf des Bundesverkehrsministeriums gilt z. B. für den Zeitraum bis 2030. Das heißt, alle hier im vordringlichen Bedarf vorgeschlagenen Projekte sind als Gesetz im Bundestag beschlossen und sollen bis dahin verwirklicht bzw. angeplant sein. Die Umfahrung von Rudelzhausen soll in der Kombination mit einer Ortsumgehung von Puttenhausen verwirklicht werden. Dies erfordert eine Zusammenarbeit der Straßenbaubehörden von Ober- und Niederbayern, was den Planungsablauf natürlich eher verlangsamt.
Der genaue Trassenverlauf steht in dem Projektentwurf keinesfalls fest. In dem bisher veröffentlichen Projektvorschlag heißt es:
"... der dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt."
Quelle: Projektinformationssystem (PRINS) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030
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